Aktenvernichtung nach BDSG & DIN 32 757 | |
Ob Sie sich für
die mobile Vernichtung vor Ort, die stationäre Vernichtung in Rollbehältern oder
die Großcontainer-Entsorgung entscheiden, spielt für die Sicherheit Ihrer Daten
keine Rolle. In jedem Fall garantieren wir Ihnen die ordnungsgemäße
Vernichtung nach BDSG & DIN 32 757 verbindlich mittels Vernichtungsprotokoll. |
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Mobile Aktenvernichtung: Die Vernichtung Ihrer Akten und Datenträger erfolgt durch mobile
Hochleistungsvernichter - direkt bei Ihnen vor Ort: Kein Risiko beim Abtransport der Datenträger,
keine Möglichkeit der Einsichtnahme bei der Weiterverarbeitung und Verwertung. |
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Wir garantieren unseren Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit |
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Austauschsysteme / Sicherheitsbehälter: Eine weitere Möglichkeit ist die Abholung der Unterlagen in verschlossenen Sicherheitsdatenbehältern verschiedener Größen. Aufstellung und Abholung der Behälter erfolgt auf Abruf innerhalb von 24 Stunden oder nach fester Terminvereinbarung. | |
Abholung Ihrer Akten & Dokumente innerhalb 24 Std. möglich! |
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Die zur Vernichtung übergebenen Akten werden in abschließbare Behälter gefüllt, die auf direktem Weg, ohne Zwischenlagerung in die Vernichtungsanlage gebracht und der Vernichtung zugeführt werden. Metallene Gegenstände, die z. B. in den Aktenordnern enthalten sind, werden automatisch dem Papier entzogen. |
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Die Unterlagen werden geschreddert und in einem
weiterem Arbeitsgang
zu Ballen verpresst. Bei der Vernichtung ist ausschließlich Personal, welches auf das Datengeheimnis (§5) verpflichtet ist anwesend. |