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Stufe 1
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden,
dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen ohne besondere
Hilfsmittel und ohne Fachkenntnisse, jedoch nicht ohne besonderen Zeitaufwand,
möglich ist.
Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenfläche max. 1.000 mm²,
Streifenbreite max. 12 mm |
Stufe 2
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet
werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen
mit Hilfsmitteln und nur mit besonderem Zeitaufwand möglich ist.Papiere
und Filme in Originalgröße: Materialteilchenfläche max. 400 mm²,
Streifenbreite bis max. 6 mm
Stufe 3
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet
werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen
nur unter erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit) möglich
ist.Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenlänge max. 60 mm,
Materialteilchenbreite bis max. 4 mm und Streifenbreite max. 2 mm.
Kunststoff wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche
max. 1 mm²
Stufe 4
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet
werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen
nur unter Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw.
Sonderkonstruktionen, die im Falle kleiner Auflagen sehr aufwändig sind,
möglich ist.Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenlänge max.
15 mm, Materialteilchenbreite bis max. 2 mm als Preßling. Kunststoff wie
Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 0,5 mm²
Stufe 5
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet
werden, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, auf ihnen
wiedergegebene Informationen zu reproduzieren
Papiere und Filme in Originalgröße: Asche zerkleinert, Lösung, Suspension
oder Faser. Materialteilchenbreite max. 0,8 mm, Materialteilchenlänge max.
15 mm
Kunststoff wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche
max. 0,2 mm² |