§ 1
Der Vertrag regelt die Übernahme, Lagerung, Vernichtung und Entsorgung
von Papier – und Datenträgern entsprechend der Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
§ 2
Datenträger i. S. des BDSB in der Fassung vom 20. Dezember 1990 sind
Schriftgut, Bild- und Tonträger.
§ 3
KOBUSCH Aktenvernichtung und KOBUSCH Archiv verpflichtet sich zur
ordnungsgemäßen Übernahme, Lagerung und Vernichtung der Datenträger.
§ 4
KOBUSCH Aktenvernichtung und KOBUSCH Archiv erbringt seine Leistungen
gemäß den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes - insbesondere unter
Beachtung der in § 5 BDSG geforderten Verpflichtungen der Mitarbeiter auf
das Datengeheimnis sowie den in § 9 und der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG
geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen wie z. B.
Zugangs-, Benutzer-, Zugriffs- und Transportkontrolle.
§ 5
KOBUSCH Aktenvernichtung und KOBUSCH Archiv hat ihre Tätigkeit bei der
Datenschutzbeauftragten NRW angemeldet.
§ 6
Die Abholung des Materials erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mitarbeiter der KOBUSCH Aktenvernichtung und KOBUSCH Archiv weisen sich
gegenüber dem Vertreter des Auftraggebers mittels Lichtbildausweis aus.
§ 7
Der Transport der Akten- und Datenträger erfolgt in verschlossenen
Behältern und Fahrzeugen.
§ 8
Die übernommenen Datenträger werden durch KOBUSCH Aktenvernichtung und
KOBUSCH Archiv gelagert und vernichtet. Es werden keine Subunternehmer
beauftragt. Als vernichtet gelten Datenträger, wenn sie so zerkleinert
sind, dass zusammenhängende Daten nicht rekonstruierbar sind. Nach
erfolgter Vernichtung wird dem Auftraggeber ein Vernichtungsprotokoll
übergeben.
§ 9
Der Transport und die Vernichtung der Akten- und Datenträger kann vom
Auftraggeber bei Wahrung des Datenschutzes Dritter beaufsichtigt werden.
§ 10
Bei Nichteinhaltung der durch die KOBUSCH Aktenvernichtung und KOBUSCH
Archiv übernommenen Verpflichtungen ist der Auftraggeber berechtigt,
nach vorheriger schriftlicher Anmahmnung, ohne Entschädigung den Vertrag zu kündigen.
§ 11
Entgelts- und Verwertungsvereinbarungen sind nach den jeweiligen
Erfordernissen in den Vertrag aufzunehmen. Bis zur Vernichtung ist das
Eigentum an den Akten- und Datenträgern den Kunden vorbehalten.
§ 12
Im Falle von Beschädigungen oder Verlust der beim Auftraggeber
aufgestellten Datenschutzbehälter haftet dieser gegenüber der KOBUSCH
Aktenvernichtung und KOBUSCH Archiv mit einem Betrag von EUR 230,00 –
350,00 pro Behälter.
§ 13
Die Vertrags-/ Auftragsdauer ist schriftlich festzulegen, wenn es sich
bei dem Vertrag/ Auftrag um mehrmalige Entsorgung handelt. Wird ein Vertrag
nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um
ein weiteres Jahr.
§ 14
(1) Bei Nichteinhaltung des auf der Rechnung ausgewiesenen
Zahlungstermins werden dem Kunden ab Überschreiten der Fälligkeit
Verzugszinsen berechnet. Die Verzugszinsen werden mit 3% über dem
aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank festgelegt.
(2) Bei Nichtgewährleistung der Bereitstellung der gefüllten
Transportbehälter zum vereinbarten Abholtermin werden dem Auftraggeber pro
Überschreitungstag zusätzlich die sonst üblichen einmaligen Aufwendungen
pro Behälter berechnet.
§ 15
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist, soweit nicht anders
vereinbart und gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Halle/Westf. |